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Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 1-88

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    Beitrag von Alastor Mi Jun 19, 2013 9:57 pm

    Hi,

    da es immer wieder Fragen zum Urheberrecht und zum Copyright gibt, werde ich hier einige Infos geben, die für euch relevant sind.
    Das gilt natürlich nicht nur für dieses Forum, auch wenn ich ein bissle mehr hinterher bin, als es andere Forenbetreiber sind. Letztendlich macht man sich wegen solchen Verstößen strafbar, Kosten von 3000 - 10.000 Euro sind für Abmahnungen eines Bildes möglich (siehe auch Artikel: http://www.heise.de/ct/artikel/Fotofallen-1711494.html ).
    Es soll euch zur Info dienen, warum ich ein wenig mehr ein Auge darauf habe, worauf zu achten ist etc. und vielleicht könnt ihr ja was für euch mitnehmen für andere Foren, Facebook (!!!), Homepages etc.
    Auf Facebook ist es mittlerweile Anwaltssport nach abmahnwürdigen Bildern zu schauen^^
    Auch in anderen Foren könnt ihr plötzlich damit konfrontiert werden...mit einem unschönen Schreiben im Briefkasten.




    2. Fotos, Graphiken, Texte, Noten

    2.1. Wenn man Fotos, Grafiken oder Texte in einer Website entdeckt, darf man sie dann auf die eigene Website übernehmen? Oder sie in der Vereinszeitung abdrucken?


    Fotos auf keinen Fall. Fotos genießen auch dann Urheberrechtsschutz, wenn sie nur ganz primitiv sind. Bei Grafiken und Texten kommt es darauf an, ob sie Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen, d.h. eine sogenannte eigentümliche geistige Schöpfung darstellen. Das ist eine relativ schwere Abgrenzung, die mit großer Unsicherheit behaftet ist, weshalb man auch davon die Finger lassen sollte. Was man schon darf, ist auszugsweises Zitieren (wenn man die Quelle angibt) oder auf die fremde Information Linken; der Link sollte allerdings nicht in einem Frame der eigenen Seite dargestellt werden und sollte insgesamt so ausgeführt werden, dass für den User klar erkennbar ist, dass er damit auf eine andere Website wechselt. Ansonsten sollte man fremde Inhalte (vor allem Fotos) nur mit Zustimmung des Urhebers (=Ersteller) übernehmen, wobei man sich versichern sollte, dass der Übergeber wirklich der Ersteller ist. Es nützt  im Streitfall wenig, wenn sich herausstellt, dass derjenige, der die Bilder überlassen hat, selbst nicht deren Urheber ist. Man haftet vielmehr selbst trotzdem für die Urheberrechtsverletzung und kann sich nur beim Übergeber regressieren, wenn man von diesem irregeführt worden ist.
     
    2.2. Darf man fremde Personen ohne Rücksprache fotographieren und die Bilder veröffentlichen?
    Diese Frage betrifft das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Dabei handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im Urheberrechtsgesetz geregelt ist.
    Nach § 78 UrhG dürfen Bildnisse von Personen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch "berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden". Zu diesem Begriff gibt es eine Vielzahl von Einzelentscheidungen [...]
    Beispiele wann es erlaubt und nicht erlaubt ist, sind auf der Website zu finden.
     
    2.3. Kann man etwas dagegen tun, wenn man sein Foto auf einer Website findet, auf der man das Foto nicht veröffentlicht haben will?
    Auf jeden Fall kann man den Website-Betreiber freundlich ersuchen, das Foto zu entfernen. Für das weitere Vorgehen muss man unterscheiden:
    2.3.1.: von einem anderen angefertigtes Foto der eigenen Person:
    Vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung gegen berechtigte Interessen des Abgebildeten verstößt (s. Punkt 2.2), hat man einen Unterlassungsanspruch.
    2.3.2: selbst gemachtes Foto mit beliebigem Motiv:
    Hier hat der Fotograph einen unbedingten Unterlassungsanspruch und außerdem alle weiteren Ansprüche nach dem UrhG, insbesondere auch einen Schadenersatzanspruch, der zumindest die Abgeltung der zweifachen Lizenz beinhaltet. Die Höhe orientiert sich an der unverbindlichen Verbandsempfehlung der Bundesinnung für Berufsfotographen. Zu den einzelnen Ansprüchen siehe Kapitel UrhR/Ansprüche.
    In beiden Fällen ist die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgänglich. Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 Jurisdiktionsnorm (JN) ist nämlich für Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhängig vom Streitwert immer das Landesgericht zuständig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Manchmal hilft aber auch bereits das Aufforderungsschreiben eines Anwalts.
    Die Kosten des Verfahrens bekommen Sie ersetzt, soferne der Beklagte sie (allenfalls im Exekutionsweg) zahlen kann. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbeträchtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein überlegen, ob sich eine Klage auszahlt.
     
    2.4. Darf man Passfotos kopieren oder einscannen und auf eine Website stellen?
    Nein. Beim Kauf von Passfotos erwirbt man nur das Recht auf Nutzung der konkreten Papierbildabzüge. Diese dürfen nicht vervielfältigt werden. Wenn man von einem gewerbsmäßigen Fotographen angefertigte Fotos auch online verwenden möchte, sollte man sich diese Genehmigung auf der Rechnung schriftlich bestätigen lassen; allenfalls ist dafür ein Aufpreis zu bezahlen.
     
    2.5. Ist jeder Text urheberrechtlich geschützt?
    Nein. Voraussetzung dafür, dass ein "Werk" in urheberrechtlichem Sinne vorliegt, d.h. dass er eine gewisse Originalität aufweist, wobei die Anforderungen aber nicht allzu hoch sind; man nennt das "Werktiefe". Ein Copyright-Vermerk ist nicht Voraussetzung für den Schutz.
     

    2.6. Darf man urheberrechtlich geschützte Texte oder Teile davon übernehmen?

    Einen urheberrechtlich geschützten Text darf man ohne Einwilligung des Autors nicht übernehmen, auch wenn man den Autor nennt; sehr wohl darf man aber darauf linken (siehe dazu Näheres unter FAQ Linkrecht.
    Im Rahmen des Zitatrechtes (§ 46 UrhG, siehe 2.7.) darf man Teile fremder Werke im Rahmen eigener Werke wiedergeben, wenn auf den fremden Autor hingewiesen wird
    Besondere Regeln gelten für Texte aus Medien; siehe dazu Kap. UrhR/Pressespiegel.
     
    2.7. Wie weit darf man fremde Texte aus Websites, Mailinglisten oder ähnlichem zitieren?
    Zitieren ist grundsätzlich in und außerhalb des Internet zulässig. Dabei müssen aber gewisse Regeln eingehalten werden. Das Zitieren darf nicht zur Übernahme des fremden Werkes führen. Voraussetzung ist auch, dass ein eigenes Werk  vorliegt. In dieses Werk dürfen Teile des fremden Werkes eingefügt werden, wenn auf den Autor hingewiesen wird.
    §§§§§
    In § 46 UrhG sind zwei verschiedene Arten von Zitaten geregelt, das kleine (Z1) und das große Zitat (Z2):
    § 46. Zulässig sind die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie der öffentliche Vortrag, Rundfunksendung und die öffentliche Zurverfügungstellung:
    1. wenn einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes angeführt werden;
    2. wenn einzelne Sprachwerke oder Werke der im § 2, Z. 3, bezeichneten Art nach ihrem Erscheinen in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der im § 2, Z. 3, bezeichneten Art darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden.
     
    2.8. Darf man Liedtexte oder Noten veröffentlichen?
    Alles, was urheberrechtlichen Schutz genießt, darf nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden. Dazu können neben Musik in akustischer Form auch Noten und Liedtexte gehören. Voraussetzung dafür ist nur, dass sie als "Werke" im Sinne des § 1 UrhG gelten. Das ist bei Musik, auch in Notenform sowie bei Liedtexten im Zweifel immer der Fall. [...] weitere Infos auf der Website



    3. Kunstwerke

    3.1. Darf man Werke der bildenden Künste (z.B. Gemälde) fotographieren und auf einer Website veröffentlichen?


    Soferne es nicht vom Museum oder Aussteller verboten ist, darf man alle Werke der bildenden Künste (§ 3 UrhG, dazu gehören auch künstlerische Fotos) für den Privatgebrauch fotographieren. Für die Frage der Veröffentlichung kommt es darauf an:
    Bei Kunstwerken, deren Urheber schon mehr als 70 Jahre tot ist, ist das Urheberrecht erloschen (§ 60 UrhG); eigene Fotos hievon können daher veröffentlicht werden.
    Ist die Schutzdauer noch nicht abgelaufen, ist eine Veröffentlichung eigener Fotos nur mit Zustimmung des Urhebers, seiner Erben oder der zuständigen Verwertungsgesellschaft zulässig (Lizenz).
     
    3.2. Darf man Werke der bildenden Künste aus Katalogen oder Büchern abfotographieren oder einscannen?
    Bei der Veröffentlichung von Fotos von Werken der bildenden Künste aus Katalogen oder Büchern ist zusätzlich zum Urheber des Bildes das Urheberrecht des Fotographen zu beachten. Dieses erlischt 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
     
    3.3. Darf man Gebäude und öffentlich aufgestellt Kunstwerke fotographieren und auf einer Website veröffentlichen?
    Nach § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG ist es zulässig, 

    1. Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder 
    2. andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die sich an einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Orte bleibend befinden, 

    zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen und durch Rundfunk zu senden.
    Fotos von (auch privaten) Gebäuden oder Gebäudeteilen dürfen daher immer veröffentlicht werden, soweit sie öffentlich zugänglich oder einsehbar sind, Fotos von Kunstwerken (Statuen, Reliefe, Wandmalereien) nur dann, wenn sie sich an einem öffentlichen Ort befinden. 
    Ein Museum gilt nicht als öffentlicher Ort. 
    Von solchen Kunstwerken angefertigte Fotos können auch kommerziell verwertet werden.
    Die Abbildungen dürfen aber nicht verändert (beispielsweise stilisiert wiedergegeben) werden.
    Zum Nachlesen für weitere Infos etc. auf: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm


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    Beitrag von Alastor Mi Jun 19, 2013 10:25 pm

    Unter dem Thema "Avatare bitte beachten" habe ich nun (neben der schon vorhandenen) noch zwei weitere Adressen für Avatare angeben.
    Ich habe mich dazu entschlossen nur noch Avatare aus den dort genannten Quellen, oder selbst erstellte zu akzeptieren.
    Es ist einfacher, als wenn ich immer nachschauen muss. Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 3402984712
    In manchen Foren (hab ich schon mitbekommen) gilt generelles Avatar Verbot, aber dahin möchte ganz sicher keiner...wär auch ein bissle unbunt Very Happy

    Bitte schaut daher alle nach euren Avatars und aktualisiert sie, falls sie aus anderen oder unbekannten Quellen stammen.
    Solltet ihr sie doch von woanders haben und euch aber 100%ig sicher sein, dass sie legal sind, dann schreibt mich an.


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    Beitrag von Ylaja Mi Jun 19, 2013 10:57 pm

    Heißt das, ich muss meinen Ava wechseln?


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    Beitrag von Alastor Mi Jun 19, 2013 11:02 pm

    Wenn er nicht aus einer 100%ig legalen Quelle stammt, oder aus genannten Seiten (die dort sind nämlich legal), selbstgezeichnet oder auf anderem Wege selbst erstellt wurde, dann ja^^

    Die Bedingung, dass die Avas absolut legal sein müssen galt schon vorher, nur hat das keiner hier beachtet. Da ich keinen Bock hab Strafen zu zahlen (als Beispiel:Ich kenne ein Forum, das hat schon viele tausende an Abmahngebühren bezahlt) und ihr erst recht nicht, setze ich das nun konsequenter durch.
    Wahrscheinlich liest auch kaum einer die Forenregeln...denn da steht das auch drin^^


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    Beitrag von TKarn Mi Jun 19, 2013 11:12 pm

    Obwohl ich meinen Avatar auch in anderen Foren nutze (er ist fürs Sternenmeer entworfen), habe ich mir für dieses Forum (wie für jedes andere Forum, wo ich ihn nutze) das Einverständnis der Künstlerin geholt.


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    Beitrag von Alastor Mi Jun 19, 2013 11:13 pm

    Fein Wink
    Hab ich mir bei dir schon fast gedacht TKarn (warum auch immer) Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 3402984712


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    Beitrag von Drottning Katt Mi Jun 19, 2013 11:17 pm

    Mein Ava stammt aus nem Spiel, das Open Source ist, und ich hab ihn ein wenig umgefärbt, wie schauts da aus?


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    Beitrag von Ylaja Mi Jun 19, 2013 11:18 pm

    avatars-fantasy-867938.gif
    picgifs.com

    Okay, musste kurz die Quelle  suchen. Der Ava sollte okay sein, ich achte eigentlich immer auf so was. Sag mir bitte Bescheid, ob ich ihn behalten kann.


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    Beitrag von Alastor Mi Jun 19, 2013 11:25 pm

    Wie gesagt bin ich ja kein Anwalt, von daher habe ich mich ja jetzt zu einer klaren Regelung entschlossen, um gerade solchen Unsicherheiten aus dem Weg zu gehen.

    Bei Grafiken und Texten kommt es darauf an, ob sie Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen, d.h. eine sogenannte eigentümliche geistige Schöpfung darstellen. Das ist eine relativ schwere Abgrenzung, die mit großer Unsicherheit behaftet ist, weshalb man auch davon die Finger lassen sollte.

    I.jemand wird deinen Avatar gezeichnet haben und daher liegt das Copyright sehr wahrscheinlich bei dem Künstler und bei dem Spielehersteller (wenn er die Bildrechte an den Spielehersteller abgetreten hat). Du kannst gerne versuchen dich darüber zu informieren, ob solche Dinge legal sind, gerade durch die Umfärbung (und damit Änderung) wird er das aber wahrscheinlich nicht sein. Eventuell im Original-Zustand (da ja Open Source: quelloffen nennt man Software, deren Lizenzbestimmungen in Bezug auf die Weitergabe der Software besagen, dass der Quelltext öffentlich zugänglich ist und – je nach entsprechender Lizenz – frei kopiert, modifiziert und verändert wie unverändert weiterverbreitet werden darf.)
    Aber ich weiß wie gesagt nicht wie das wirklich bei expliziten Bildern aussieht *schulterzuck* VIelleicht gibts hier ja einen, der sich auskennt? *umschau*

    Du kannst auch versuchen den Spielehersteller (Support) anzuschreiben und eine verbindliche Zusage zu erhalten, dass du exakt das Bild als Avatar verwenden darfst. Ob das möglich ist kann ich dir nicht sagen, es wär für dich aber ein Versuch, wenn dir so viel an dem Bild liegt.


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    Beitrag von Alastor Mi Jun 19, 2013 11:30 pm

    Picgifs schaut soweit ich weiß nicht aufs Copyright.
    Ein Indiz dafür: Sie listen einen Haufen an Bilder, die Fotographien sind und wo das Copyright beim Fotographen liegt. Natürlich kann der die Bilder freigeben, es sind aber auch Bilder von Stars dabei und da ist es sehr fraglich, ob diese wirklich komplett ohne Kopierschutz sind.
    Die andere Seite kann ich nicht öffnen und find sie auch nicht bei Google Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 3402984712

    Viele Seiten sagen "freie Avatare", allerdings geben sie keinen Hinweis darauf, ob sie legal zu verbreiten sind und in welchem Rahmen. Meist sind die Bilder illegal und abmahnwürdig.

    Die Möglichkeit für dich wäre auch dich genau zu informieren bei dem, der das Bild eingestellt hat, woher das Bild stammt, also wer es gezeichnet hat, ob ein Copyright existiert und ob du das Recht hast es legal zu verwenden.


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    Beitrag von Ylaja Mi Jun 19, 2013 11:37 pm

    Nee, das ist mir zu viel Stress ... Ich suche mir einen neuen.
    Ist nicht so schlimm, Ally.  Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 3402984712


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    Beitrag von Alastor Mi Jun 19, 2013 11:40 pm

    Ok... habe ja schon die Befürchtung mir euren Unmut zuzuziehen, allerdings ist meiner um viele Potenzen höher, wenn ich wegen so was rechtliche Konsequenzen am Hals hab. Ich bin mir nämlich trotz Haftungsausschluss nicht sicher, wie sehr ich die auf euch abwälzen kann, auch wenn dieser Ausschluss von einem Anwalt verfasst wurde^^
    Aber selbst wenn...ihr hättet da ja auch alles andere als Lust drauf Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 3402984712 

    Gehenna kann ja noch was dran feilen und dir einen zeichnen. :DWär ja auch ne Möglichkeit...immerhin um das Motiv zu behalten^^


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    Beitrag von Drottning Katt Do Jun 20, 2013 12:09 am

    So, ich hab mich mal schlau gemacht. Das Spiel The Battle for Wesnoth steht unter der GNU Public Licence. Bedeutet erst mal, man darf daran alles daran verwenden und ändern, solange man den Autor angibt. In diesem Fall wäre das: David White

    This work is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or any later version. This work is distributed in the hope that it will be useful, but without any warranty; without even the implied warranty of merchantability or fitness for a particular purpose.

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    Battle for Wesnoth - Konrad [GPL (http://www.gnu.org/licenses/gpl.html)], by David White and other Battle for Wesnoth contributors., from Wikimedia Commons


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    Beitrag von Alastor Do Jun 20, 2013 12:12 am

    In Ordnung Wink
    Dann darfst ihn gerne behalten, was mich sehr freut...denn er passt so gut zu deinem Namen Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 3402984712


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    Beitrag von Ylaja Do Jun 20, 2013 12:24 am

    Oooo-kay.
    Hat ganz schön lange gedauert, bis ich einen gefunden hab, der mir einigermaßen gefällt. Ist aus deinem Link, daher einwandfrei. Wink


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    Beitrag von Alastor Do Jun 20, 2013 12:28 am

    Hehe Was darf man? Copyright, Urheberrecht: Avatare, Bilder, Texte 3402984712
    Ja, ich sehs an den Vier-Quadraten in der Bildecke, danke fürs ändern Wink
    Die Auswahl bei allavatars ist riesig (da kann man echt Stunden suchen), die anderen zwei Links sind primär Anlaufpunkte, um sich einen Ava maßzuschneidern. Da könntest du dich auch dran wenden, wenn du einen haben willst wie den davon.


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    Beitrag von Gast Do Jan 02, 2014 10:43 pm

    Hierzu würde ich gerne mal etwas nachfragen, auch wenn ich mir gut vorstellen kann das sich hier einige vor den Kopf klatschen werden oder sich fragen ob ich Lösungsmittel geschnuppert habe, weil die Antwort an und für sich ja klar ist aber ich versuche dennoch mein Glück,:

    Wie sieht das aus wenn man sich von einer Sagengestalt inspirieren lässt die anderweitig schon auftaucht, bzw. erwähnt wird?
    Wenn die Figur aus (m)einer Geschichte an die Sagengestalt angelehnt ist sodass man erkennen kann woher die Idee kommt dürfte das doch kein Problem sein, wenn sonst keine anderen Ähnlichkeiten vorhanden sind?
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    Beitrag von Alastor Do Jan 02, 2014 11:06 pm

    Welche Sagengestalt meinst du denn genau?
    Etwas das populär ist oder das bisher in nur einem einzigen Buch vorkommt? Letztlich besteht glaub ich auch solche Sachen kein Copyright, anders sähe es aus, wenn du z.B. einen ganzen Plot (wenn auch umgeändert) verwenden möchtest und dabei sogar Eigennamen übernimmst. Allerdings gilt auch hier: Namen in Büchern sind nicht schützbar Very Happy
    Es sollten nicht parallelen 1 zu 1 auftreten (wenn das Wesen nur einmalig bisher i.wo vorgekommen ist), allerdings ist ein Wesen (je nachdem welches es ist) eben wie es ist und daran kann man nix ändern. Nur weil man einen Vampir verniedlicht indem man ihn glitzern lässt,bleibt es dennoch ein Vampir.
    Es sollte da keine Probleme geben Wink

    Worum es hier primär geht sind die Avatare... deinen hast du nicht selbst gezeichnet oder? Du müsstest ihn wahrscheinlich wechseln, es sei denn er stammt aus einer der Copyrightfreien Quellen Wink


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    Beitrag von LadyGehenna Fr Jan 03, 2014 9:25 am

    Naja, man nehme Disneys neusten Film, Frozen. Die Eis Königin ist nu keine neu Erfindung und eine Sagengestallt. Smile


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    Beitrag von Gast Fr Jan 03, 2014 11:20 pm

    XD Ich danke dir! Ich danke dir vielmals für dieses Beispiel! XD Glitzernde Vampire- make my evening
    und was den Avatar angeht- doch!

    Die wehrte Dame ist von meiner Hand gezeichnet worden :3
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    Beitrag von Alastor Sa Jan 04, 2014 1:43 am

    Na dann ist sie natürlich gestattet Wink
    Sehr gut geworden btw Very Happy


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    Beitrag von Midnightwriter Do Feb 12, 2015 9:45 pm

    Ich hab auch mal eine Frage zu den Avataren:

    Wie sieht es mit Bildern aus, die zwar ein bereits im Internet vorhandenes Bild zum Vorbild haben, aber selbstgezeichtnet sind und daher ja zahlreiche Änderungen aufweisen?
    Das sind ja theorethisch selbst erschaffene Werke und da müsste es doch erlaubt sein sie zu benutzen, oder?

    LG
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    Beitrag von Alastor Do Feb 12, 2015 9:57 pm

    Sofern du es nicht Orignal abmalst, geht das in Ordnung Smile


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    Beitrag von Midnightwriter Fr Feb 13, 2015 8:52 pm

    Ok super, danke, es sieht nämlich eindeutig anders aus Very Happy
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    Beitrag von Paganina Do Okt 08, 2015 10:46 am

    Hallo,

    in diesem Zusammenhang möchte ich was fragen. Vor einiger Zeit habe ich im Internet auf einer Seite Geschichten von mir wiedergefunden. genau meine Geschichten, die ich zu dieser Zeit vorübergehend aus dem Netz zur Überarbeitung genommen hatte. Diese Geschichten waren buchstabengetreu übernommen, nur wurden alle Namen geändert. Ich habe die Betreiberin der Seite angeschrieben, aber bis heut keine Antwort erhalten. Heißt das etwa, dass ich ein Buch/ Geschichte im Netz kopieren kann und sie durch andere Namen verändern darf? Und das ist dann mein geistiges Eigentum? Oder fällt das das unter "zitieren"?


    Paga

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