Kürzestgeschichten-Wettbewerb ausgeschrieben
Geschichten zum Mitnehmen –
Das Literaturbüro Ruhr e.V., Zeitungen der Funke Mediengruppe & der Klartext Verlag suchen neue Kürzestgeschichten
Aphorismus, Gedicht, Anekdote oder Fabel: Kurze literarische Texte lesen wir schnell, oft nebenbei, die besseren allerdings wirken lange nach, jedenfalls sofern sie auch Kunst-Stücke aus Sprache sind. Aktuell beschränken sich etwa die Minitexte der Twitteratur bewusst auf 140 Zeichen und ihre Verfasser hoffen, dass mit der Kürze tatsächlich auch die literarische Würze sich einstelle. Zwischen Twitteratur & Co. allerdings und der guten alten Kurzgeschichte gibt es noch ein weiteres Zwitterwesen der Literatur: die Kürzestgeschichte. „Höchst komprimiert, aufgeladen, heimtückisch, proteisch, plötzlich, alarmierend oder quälend, geben diese Short-Shortstories kleinen Zipfeln des Chaos eine Form, leisten sie auf einer Seite, was ein Roman auf zweihundert tut“, behaupten selbstbewusst Robert Shapard/James Thomas im Vorwort ihrer Anthologie „Plötzliche Geschichten. Amerikanische Short-Shortstories“ (S. Fischer Verlag).
Und natürlich hat solche literarische Verknappung mit Können zu tun. Lebendige Figuren einzuführen, Atmosphäre zu schaffen, Konflikte zu gestalten und menschliches Hoffen oder Scheitern mit begrenzter Wortzahl zu skizzieren, das scheint einfach, ist aber nicht eben leicht zu machen.
Um nach neuen Kürzestgeschichten hierzulande Ausschau zu halten, schreiben das Literaturbüro Ruhr e.V. (Gladbeck), Zeitungen der Funke Mediengruppe und der Klartext Verlag (Essen) den Wettbewerb „Geschichten zum Mitnehmen“ aus, in dessen Rahmen sich jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer bis zum 31.10.2014 mit maximal zwei (2!) Kürzestgeschichten bewerben darf. Die einzelne Kürzestgeschichte darf eine Obergrenze von max. 5000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Und bitte denken Sie daran: Wo jedes Zeichen gezählt wird, zählt jedes Wort.
Im Rahmen des Wettbewerbes wird eine Preissumme von insgesamt 1.500 € für die besten Kürzestgeschichten vergeben. Zeitungen der Funke Mediengruppe unterstützen nicht nur den Wettbewerbsteil des Projektes, sondern möchten 2015 die besten Kürzestgeschichten des Wettbewerbs abdrucken, und der Klartext-Verlag Essen plant für 2015 eine Anthologie mit Geschichten des Wettbewerbes.
Wettbewerbsbedingungen
- Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer stimmt mit ihrer/seiner Einsendung den Ausschreibungsbedingungen zu. Dies schließt auch eine mögliche Veröffentlichung ihrer/seiner Geschichte(n) in den o.g. Zeitungen sowie in der o.g. Anthologie ein. Beiträger der Anthologie erhalten im Gegenzug zwei Belegexemplare. Sollte mit dem Verkauf der Anthologie über die Produktions- und Buchhandelskosten hinaus Gewinn erzielt werden, wird dieser anteilig in Form von Autorenhonoraren weitergegeben. Mögliche Honorare für den Abdruck in den o.g. Zeitungen werden von diesen mit den Autorinnen und Autoren der ausgewählten Geschichten gesondert ausgehandelt.
- Insgesamt darf das eingesandte Typoskript maximal zwei Kürzestgeschichten enthalten; auch die Einsendung nur einer Kürzestgeschichte ist natürlich erlaubt. Die einzelne Kürzestgeschichte darf eine Obergrenze von max. 5000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Bitte senden Sie uns Ihr Typoskript im Normseiten-Format, möglichst in einer 12er-Schriftgröße.
- Es dürfen nur in deutscher Sprache verfasste Typoskripte eingesandt werden, und zwar in sechsfacher Ausfertigung. Bewerbungen per Email sind nicht zulässig. Handgeschriebene Texte werden nicht berücksichtigt.
- Auf dem Typoskript darf kein Hinweis auf den Verfasser zu erkennen sein. In einem gesonderten Umschlag müssen Angaben zu Name, Geburtsdatum und Anschrift der Verfasserin/des Verfassers beigefügt werden. Jede/r Teilnehmer/in kann sich nur einmal mit max. zwei Texten bewerben. Die eingesandten Texte müssen noch unveröffentlicht sein.
- Die Einsendungen müssen bis zum 31.10.2014 (Datum des Poststempels) an das Literaturbüro Ruhr e.V. erfolgen: Literaturbüro Ruhr, Friedrich-Ebert-Str. 8, 45964 Gladbeck.
Die öffentliche Preisverleihung findet im Frühjahr 2015 statt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Geschichten zum Mitnehmen –
Das Literaturbüro Ruhr e.V., Zeitungen der Funke Mediengruppe & der Klartext Verlag suchen neue Kürzestgeschichten
Aphorismus, Gedicht, Anekdote oder Fabel: Kurze literarische Texte lesen wir schnell, oft nebenbei, die besseren allerdings wirken lange nach, jedenfalls sofern sie auch Kunst-Stücke aus Sprache sind. Aktuell beschränken sich etwa die Minitexte der Twitteratur bewusst auf 140 Zeichen und ihre Verfasser hoffen, dass mit der Kürze tatsächlich auch die literarische Würze sich einstelle. Zwischen Twitteratur & Co. allerdings und der guten alten Kurzgeschichte gibt es noch ein weiteres Zwitterwesen der Literatur: die Kürzestgeschichte. „Höchst komprimiert, aufgeladen, heimtückisch, proteisch, plötzlich, alarmierend oder quälend, geben diese Short-Shortstories kleinen Zipfeln des Chaos eine Form, leisten sie auf einer Seite, was ein Roman auf zweihundert tut“, behaupten selbstbewusst Robert Shapard/James Thomas im Vorwort ihrer Anthologie „Plötzliche Geschichten. Amerikanische Short-Shortstories“ (S. Fischer Verlag).
Und natürlich hat solche literarische Verknappung mit Können zu tun. Lebendige Figuren einzuführen, Atmosphäre zu schaffen, Konflikte zu gestalten und menschliches Hoffen oder Scheitern mit begrenzter Wortzahl zu skizzieren, das scheint einfach, ist aber nicht eben leicht zu machen.
Um nach neuen Kürzestgeschichten hierzulande Ausschau zu halten, schreiben das Literaturbüro Ruhr e.V. (Gladbeck), Zeitungen der Funke Mediengruppe und der Klartext Verlag (Essen) den Wettbewerb „Geschichten zum Mitnehmen“ aus, in dessen Rahmen sich jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer bis zum 31.10.2014 mit maximal zwei (2!) Kürzestgeschichten bewerben darf. Die einzelne Kürzestgeschichte darf eine Obergrenze von max. 5000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Und bitte denken Sie daran: Wo jedes Zeichen gezählt wird, zählt jedes Wort.
Im Rahmen des Wettbewerbes wird eine Preissumme von insgesamt 1.500 € für die besten Kürzestgeschichten vergeben. Zeitungen der Funke Mediengruppe unterstützen nicht nur den Wettbewerbsteil des Projektes, sondern möchten 2015 die besten Kürzestgeschichten des Wettbewerbs abdrucken, und der Klartext-Verlag Essen plant für 2015 eine Anthologie mit Geschichten des Wettbewerbes.
Wettbewerbsbedingungen
- Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer stimmt mit ihrer/seiner Einsendung den Ausschreibungsbedingungen zu. Dies schließt auch eine mögliche Veröffentlichung ihrer/seiner Geschichte(n) in den o.g. Zeitungen sowie in der o.g. Anthologie ein. Beiträger der Anthologie erhalten im Gegenzug zwei Belegexemplare. Sollte mit dem Verkauf der Anthologie über die Produktions- und Buchhandelskosten hinaus Gewinn erzielt werden, wird dieser anteilig in Form von Autorenhonoraren weitergegeben. Mögliche Honorare für den Abdruck in den o.g. Zeitungen werden von diesen mit den Autorinnen und Autoren der ausgewählten Geschichten gesondert ausgehandelt.
- Insgesamt darf das eingesandte Typoskript maximal zwei Kürzestgeschichten enthalten; auch die Einsendung nur einer Kürzestgeschichte ist natürlich erlaubt. Die einzelne Kürzestgeschichte darf eine Obergrenze von max. 5000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Bitte senden Sie uns Ihr Typoskript im Normseiten-Format, möglichst in einer 12er-Schriftgröße.
- Es dürfen nur in deutscher Sprache verfasste Typoskripte eingesandt werden, und zwar in sechsfacher Ausfertigung. Bewerbungen per Email sind nicht zulässig. Handgeschriebene Texte werden nicht berücksichtigt.
- Auf dem Typoskript darf kein Hinweis auf den Verfasser zu erkennen sein. In einem gesonderten Umschlag müssen Angaben zu Name, Geburtsdatum und Anschrift der Verfasserin/des Verfassers beigefügt werden. Jede/r Teilnehmer/in kann sich nur einmal mit max. zwei Texten bewerben. Die eingesandten Texte müssen noch unveröffentlicht sein.
- Die Einsendungen müssen bis zum 31.10.2014 (Datum des Poststempels) an das Literaturbüro Ruhr e.V. erfolgen: Literaturbüro Ruhr, Friedrich-Ebert-Str. 8, 45964 Gladbeck.
Die öffentliche Preisverleihung findet im Frühjahr 2015 statt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.