Eine klare Antwort darauf von meiner Seite:
jein
Alles was im Internet gezeigt wird, gilt tendenziell als veröffentlicht. Warum also "jein"?
Deshalb, weil es kein klares Gesetz gibt, dass sagt "ab dann ist es veröffentlicht, ab dann nicht mehr".
Das FuS hat (so wie wenige andere Schreibforen) geschlossene Bereiche, die in Gesetzen nicht als "öffentlich" oder "nicht-öffentlich" deklariert werden...da heißt es nur "die Öffentlichkeit" (die muss also i.wie für jeden individuell bewertet werden).
Was ist denn nun "die Öffentlichkeit"?
Wie lässt sich nun i.was davon auf das Forum anwenden?
Sind wir als begrenzte Community, mit einer kleingehaltenen Userzahl + Entfernung von stillen Mitlesern nun "Einzelpersonen" ala Teil der Öffentlichkeit, oder bereits "die Öffentlichkeit"? Ich persönlich sage dazu, dass wir nicht die Öffentlichkeit sind.
Zumindest nicht in den geschlossenen Bereichen. Google kann den Text nicht erfassen, da Google, so wie Gäste nicht in die sensiblen Bereiche darf und nicht aktive User haben keinen Zugriff auf die Texte (Leichen regelmäßig entfernt) und es sind ausschließlich User mit einem aktiven Account in der Lage den Gästestatus via Login zu überwinden.
D.h. wir sind ein eingeschränkter Arbeitskreis und definitiv nicht mehr "die Öffentlichkeit".
Was bietet das Forum zum Schutz?
Veröffentlich wäre der Text aber, wenn ihr ihn euren Freunden vorlest und zwar deshalb, weil ja andere an der Tür mithören könnten...d.h. es bestände die Möglichkeit zur Wahrnehmung durch andere, euch unbekannte Leute. Eine geschlossene Filmvorführung vor Fachpublikum wäre "nicht veröffentlicht" (so sehe ich uns hier ein bissle xD)
Gedruckt = Veröffentlicht?
Nein
Nimmt ein Verlag meinen Text, wenn ich ihn hier gezeigt habe?
Gegenfrage: Woher soll er wissen, dass du deinen Text hier schon gezeigt hast?
Es müsste sich jemand vom Verlag anmelden, an den du deinen Text geschickt hast, und extra kontrollieren, ob hier i.wo dein Text ist. Die Wahrscheinlichkeit kann sich jeder selbst überlegen, zumindest je nach Verlagstyp .
Würdest du einen Verlag kontaktieren wollen, kann ich hier wie gesagt alles rausnehmen und dann weiß weder das Forum, noch Google, dass er je hier war . Es sei denn man fragt User hier explizit nach bestimmten Texten, aber dann wirds wirklich paranoid
Was ist das größte Risiko, um hier noch unter "veröffentlicht" zu fallen?
Wenn dir jemand etwas böses will, deinen Text klaut und in einem öffentlichen Bereich (oder anderem Forum) einstellt. Das wäre Diebstahl und wie jeder weiß: Das kann immer und überall passieren und vor allem kann es jeden treffen.
Ein Betaleser kann das ebenfalls machen, ein Freund gleichfalls, auch ein Hacker, der sich mal auf deinem PC umsieht und sich dann einen Spaß erlaubt.
In einem Forum bist du nicht sicherer, allerdings auch nicht viel unsicherer unterwegs, als wenn du dir unbekannte Menschen als Betaleser suchst.
Für die menschliche Komponente kann ich in diesem Forum also nicht garantieren, auch wenn ich das Möglichste unternehme, damit das vermieden wird (z.B. stille Mitleser entfernen). Letztlich ist das Forum nicht sicherer zu gestalten, es sei denn ich unterteile das ganze noch in Arbeitsgruppen...allerdings würden dann die Kommentare drastisch abnehmen und würde daher mehr schaden als nutzen.
Wer noch Fragen hat, kann sie hier gerne stellen. Wenn ich eine Antwort weiß, werde ich es beantworten
Alle Zitate von: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=6
jein
Alles was im Internet gezeigt wird, gilt tendenziell als veröffentlicht. Warum also "jein"?
Deshalb, weil es kein klares Gesetz gibt, dass sagt "ab dann ist es veröffentlicht, ab dann nicht mehr".
Das FuS hat (so wie wenige andere Schreibforen) geschlossene Bereiche, die in Gesetzen nicht als "öffentlich" oder "nicht-öffentlich" deklariert werden...da heißt es nur "die Öffentlichkeit" (die muss also i.wie für jeden individuell bewertet werden).
§ 6 UrhG Veröffentlichte und erschienene Werke
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl[die aber ebenfalls nicht definiert wird] der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Was ist denn nun "die Öffentlichkeit"?
Das mit der zuvor angesprochenen individuellen Ansichtssache der Öffentlichkeit zeigt sich hier nochmal ganz deutlich....gerade zu ein Witz, denn dann dürftet ihr keinen eurer Texte einem Betaleser, Familienmitglieder oder sonst wem zeigen^^1. Der Öffentlichkeitsbegriff
§ 15 III enthält eine Definition des Begriffs der Öffentlichkeit, jedoch im Zusammenhang mit der unkörperlichen Verwertung des Werkes (sog. öffentliche Wiedergabe). Der BGH sowie ein Teil der Literatur gehen von einem einheitlichen Begriff der Öffentlichkeit im Urheberrecht aus, so dass die Definition des § 15 III auch für § 6 herangezogen wird (Dreyer in HK-UrhR, § 6 Rn. 6 ff.). Nach anderer Auffassung gelangt ein Werk erst dann in die Öffentlichkeit, wenn theoretisch jedermann von ihm Kenntnis nehmen kann, z.B. auf der Straße, in öffentlich zugänglichen Räumen (Bibliothek, Ausstellung), in öffentlichen Medien (Fernsehen, Internet) oder durch das Anbieten von Vervielfältigungsstücken (Nordemann § 6 Rn. 1).
Das diese These aber nicht greifen kann, sieht man im folgenden Beispiel:Die Theorie der einheitlichen Auslegung des Öffentlichkeitsbegriffs legt den Begriff in Anlehnung an § 15 III weit aus und überträgt ihn so auch auf die Veröffentlichung in körperlicher Form. Sie kommt dadurch zu dem äußerst befremdlichen Ergebnis, dass bereits die Weitergabe eines einzelnen Vervielfältigungsstücks an nur eine Person eine Veröffentlichung des Werkes darstelle (Dreyer in HK-UrhR, § 6 Rn. 9 und 58 in Anlehnung an BGH NJW 1991, 1284 – Einzelangebot).
Das dies nicht richtig sein kann, legt bereits der allgemeine Sprachgebrauch nahe – der Fotograf, welcher einen Abzug seines unveröffentlichten Fotos an den privaten Sammler verkauft, tritt mit seinem Werk noch nicht an die Öffentlichkeit. Anderenfalls wäre § 44 II gegenstandslos, denn diese Norm schränkt das Ausstellungsrecht des § 18 ein, ein Ausstellungsrecht bestünde jedoch nicht mehr, wenn durch die Veräußerung das Werk bereits veröffentlicht würde.
Wie lässt sich nun i.was davon auf das Forum anwenden?
Nun kommt wieder die DefinitionssacheDie im Rahmen der Verwertungsrechte zum Schutz des Urhebers entwickelte weite Auslegung des Öffentlichkeitsbegriffs nun zu dessen Nachteil auch auf den Veröffentlichungsakt zu übertragen, wird der unterschiedlichen Bedeutung des jeweiligen Kontextes nicht gerecht; der Urheber wird in seinen Wirkungsmöglichkeiten übermäßig eingeschränkt. Es wird ihm unter anderem die Chance genommen, sein Werk, von dessen Vollendung er noch nicht endgültig überzeugt ist, an einem kleinen und ausgewählten Publikum zu testen, bevor er es entäußert. In diesem oft zitierten Beispiel (vgl. Nordemann § 6 Rn. 1; Katzenberger in Schricker § 6 Rn. 9) wird nur eine begrenzte Personengruppe als Teil der Öffentlichkeit in die Lage versetzt, das Werk wahrzunehmen. Eine Veröffentlichung iSd. § 6 verlangt jedoch nicht nur die Wahrnehmungsmöglichkeit durch Einzelpersonen als Teil der Öffentlichkeit, sondern der Öffentlichkeit insgesamt.
Sind wir als begrenzte Community, mit einer kleingehaltenen Userzahl + Entfernung von stillen Mitlesern nun "Einzelpersonen" ala Teil der Öffentlichkeit, oder bereits "die Öffentlichkeit"? Ich persönlich sage dazu, dass wir nicht die Öffentlichkeit sind.
Zumindest nicht in den geschlossenen Bereichen. Google kann den Text nicht erfassen, da Google, so wie Gäste nicht in die sensiblen Bereiche darf und nicht aktive User haben keinen Zugriff auf die Texte (Leichen regelmäßig entfernt) und es sind ausschließlich User mit einem aktiven Account in der Lage den Gästestatus via Login zu überwinden.
D.h. wir sind ein eingeschränkter Arbeitskreis und definitiv nicht mehr "die Öffentlichkeit".
Was bietet das Forum zum Schutz?
Und das kann dieses Forum hier definitiv bieten...nämlich der Schutz vor der Möglichkeit der Wahrnehmung der Texte von der Allgemeinheit.Unter Zugrundelegung eines eigenständigen, gegenüber § 15 III engeren Begriffs der Öffentlichkeit ist ein Werk der Öffentlichkeit in dem Zeitpunkt zugänglich gemacht, als der Allgemeinheit die Möglichkeit der Wahrnehmung eingeräumt wurde.
Veröffentlich wäre der Text aber, wenn ihr ihn euren Freunden vorlest und zwar deshalb, weil ja andere an der Tür mithören könnten...d.h. es bestände die Möglichkeit zur Wahrnehmung durch andere, euch unbekannte Leute. Eine geschlossene Filmvorführung vor Fachpublikum wäre "nicht veröffentlicht" (so sehe ich uns hier ein bissle xD)
Gedruckt = Veröffentlicht?
Nein
Der Versand von Abschriften oder Privatdrucken an einen ausgewählten Kreis von Freunden, Experten oder Verlagen zum Zwecke der Kenntnisnahme oder Kritik ist ebenfalls noch keine öffentliche Zugänglichmachung iSd. § 6, wohl aber die allgemein zugängliche Auslegung eines Werkexemplares in einer Bibliothek (diese und weitere Beispiele: Katzenberger in Schricker § 6 Rn. 13 f.).
Nimmt ein Verlag meinen Text, wenn ich ihn hier gezeigt habe?
Gegenfrage: Woher soll er wissen, dass du deinen Text hier schon gezeigt hast?
Es müsste sich jemand vom Verlag anmelden, an den du deinen Text geschickt hast, und extra kontrollieren, ob hier i.wo dein Text ist. Die Wahrscheinlichkeit kann sich jeder selbst überlegen, zumindest je nach Verlagstyp .
Würdest du einen Verlag kontaktieren wollen, kann ich hier wie gesagt alles rausnehmen und dann weiß weder das Forum, noch Google, dass er je hier war . Es sei denn man fragt User hier explizit nach bestimmten Texten, aber dann wirds wirklich paranoid
Was ist das größte Risiko, um hier noch unter "veröffentlicht" zu fallen?
Wenn dir jemand etwas böses will, deinen Text klaut und in einem öffentlichen Bereich (oder anderem Forum) einstellt. Das wäre Diebstahl und wie jeder weiß: Das kann immer und überall passieren und vor allem kann es jeden treffen.
Ein Betaleser kann das ebenfalls machen, ein Freund gleichfalls, auch ein Hacker, der sich mal auf deinem PC umsieht und sich dann einen Spaß erlaubt.
In einem Forum bist du nicht sicherer, allerdings auch nicht viel unsicherer unterwegs, als wenn du dir unbekannte Menschen als Betaleser suchst.
Für die menschliche Komponente kann ich in diesem Forum also nicht garantieren, auch wenn ich das Möglichste unternehme, damit das vermieden wird (z.B. stille Mitleser entfernen). Letztlich ist das Forum nicht sicherer zu gestalten, es sei denn ich unterteile das ganze noch in Arbeitsgruppen...allerdings würden dann die Kommentare drastisch abnehmen und würde daher mehr schaden als nutzen.
Wer noch Fragen hat, kann sie hier gerne stellen. Wenn ich eine Antwort weiß, werde ich es beantworten
Alle Zitate von: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=6
Zuletzt von Alastor am Mi Jul 17 2024, 19:27 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet