Fantasy- und Schreibforum

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Egal ob Anfänger, Fortgeschrittener oder bereits veröffentlichender Autor: Schau herein, zeige uns deine Texte und kommentiere die der anderen User. Kennst du einen lesenswerten Schreibratgeber – oder hast du selbst ein paar Tipps parat, die du teilen möchtest? Vielleicht passen sie ja zu den Fragen, die einem anderen Schreiberling auf der Seele liegen. Man verbessert sich nur durch steten Austausch, Kritik und Diskussionen in einer respektvollen Umgebung.

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    Beitrag von Alastor Mo Jan 06 2014, 17:57

    Eine klare Antwort darauf von meiner Seite:
    jein Laughing
    Alles was im Internet gezeigt wird, gilt tendenziell als veröffentlicht. Warum also "jein"?
    Deshalb, weil es kein klares Gesetz gibt, dass sagt "ab dann ist es veröffentlicht, ab dann nicht mehr".
    Das FuS hat (so wie wenige andere Schreibforen) geschlossene Bereiche, die in Gesetzen nicht als "öffentlich" oder "nicht-öffentlich" deklariert werden...da heißt es nur "die Öffentlichkeit" (die muss also i.wie für jeden individuell bewertet werden).

    § 6 UrhG Veröffentlichte und erschienene Werke
    (1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

    (2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl[die aber ebenfalls nicht definiert wird] der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.

    Was ist denn nun "die Öffentlichkeit"?
    1. Der Öffentlichkeitsbegriff
    § 15 III enthält eine Definition des Begriffs der Öffentlichkeit, jedoch im Zusammenhang mit der unkörperlichen Verwertung des Werkes (sog. öffentliche Wiedergabe). Der BGH sowie ein Teil der Literatur gehen von einem einheitlichen Begriff der Öffentlichkeit im Urheberrecht aus, so dass die Definition des § 15 III auch für § 6 herangezogen wird (Dreyer in HK-UrhR, § 6 Rn. 6 ff.). Nach anderer Auffassung gelangt ein Werk erst dann in die Öffentlichkeit, wenn theoretisch jedermann von ihm Kenntnis nehmen kann, z.B. auf der Straße, in öffentlich zugänglichen Räumen (Bibliothek, Ausstellung), in öffentlichen Medien (Fernsehen, Internet) oder durch das Anbieten von Vervielfältigungsstücken (Nordemann § 6 Rn. 1).
    Das mit der zuvor angesprochenen individuellen Ansichtssache der Öffentlichkeit zeigt sich hier nochmal ganz deutlich....gerade zu ein Witz, denn dann dürftet ihr keinen eurer Texte einem Betaleser, Familienmitglieder oder sonst wem zeigen^^
    Die Theorie der einheitlichen Auslegung des Öffentlichkeitsbegriffs legt den Begriff in Anlehnung an § 15 III weit aus und überträgt ihn so auch auf die Veröffentlichung in körperlicher Form. Sie kommt dadurch zu dem äußerst befremdlichen Ergebnis, dass bereits die Weitergabe eines einzelnen Vervielfältigungsstücks an nur eine Person eine Veröffentlichung des Werkes darstelle (Dreyer in HK-UrhR, § 6 Rn. 9 und 58 in Anlehnung an BGH NJW 1991, 1284 – Einzelangebot).
    Das diese These aber nicht greifen kann, sieht man im folgenden Beispiel:
    Das dies nicht richtig sein kann, legt bereits der allgemeine Sprachgebrauch nahe – der Fotograf, welcher einen Abzug seines unveröffentlichten Fotos an den privaten Sammler verkauft, tritt mit seinem Werk noch nicht an die Öffentlichkeit. Anderenfalls wäre § 44 II gegenstandslos, denn diese Norm schränkt das Ausstellungsrecht des § 18 ein, ein Ausstellungsrecht bestünde jedoch nicht mehr, wenn durch die Veräußerung das Werk bereits veröffentlicht würde.

    Wie lässt sich nun i.was davon auf das Forum anwenden?
    Die im Rahmen der Verwertungsrechte zum Schutz des Urhebers entwickelte weite Auslegung des Öffentlichkeitsbegriffs nun zu dessen Nachteil auch auf den Veröffentlichungsakt zu übertragen, wird der unterschiedlichen Bedeutung des jeweiligen Kontextes nicht gerecht; der Urheber wird in seinen Wirkungsmöglichkeiten übermäßig eingeschränkt. Es wird ihm unter anderem die Chance genommen, sein Werk, von dessen Vollendung er noch nicht endgültig überzeugt ist, an einem kleinen und ausgewählten Publikum zu testen, bevor er es entäußert. In diesem oft zitierten Beispiel (vgl. Nordemann § 6 Rn. 1; Katzenberger in Schricker § 6 Rn. 9) wird nur eine begrenzte Personengruppe als Teil der Öffentlichkeit in die Lage versetzt, das Werk wahrzunehmen. Eine Veröffentlichung iSd. § 6 verlangt jedoch nicht nur die Wahrnehmungsmöglichkeit durch Einzelpersonen als Teil der Öffentlichkeit, sondern der Öffentlichkeit insgesamt.
    Nun kommt wieder die Definitionssache Very Happy
    Sind wir als begrenzte Community, mit einer kleingehaltenen Userzahl + Entfernung von stillen Mitlesern nun "Einzelpersonen" ala Teil der Öffentlichkeit, oder bereits "die Öffentlichkeit"? Ich persönlich sage dazu, dass wir nicht die Öffentlichkeit sind.
    Zumindest nicht in den geschlossenen Bereichen. Google kann den Text nicht erfassen, da Google, so wie Gäste nicht in die sensiblen Bereiche darf und nicht aktive User haben keinen Zugriff auf die Texte (Leichen regelmäßig entfernt) und es sind ausschließlich User mit einem aktiven Account in der Lage den Gästestatus via Login zu überwinden.
    D.h. wir sind ein eingeschränkter Arbeitskreis und definitiv nicht mehr "die Öffentlichkeit".

    Was bietet das Forum zum Schutz?
    Unter Zugrundelegung eines eigenständigen, gegenüber § 15 III engeren Begriffs der Öffentlichkeit ist ein Werk der Öffentlichkeit in dem Zeitpunkt zugänglich gemacht, als der Allgemeinheit die Möglichkeit der Wahrnehmung eingeräumt wurde.
    Und das kann dieses Forum hier definitiv bieten...nämlich der Schutz vor der Möglichkeit der Wahrnehmung der Texte von der Allgemeinheit.
    Veröffentlich wäre der Text aber, wenn ihr ihn euren Freunden vorlest und zwar deshalb, weil ja andere an der Tür mithören könnten...d.h. es bestände die Möglichkeit zur Wahrnehmung durch andere, euch unbekannte Leute. Eine geschlossene Filmvorführung vor Fachpublikum wäre "nicht veröffentlicht" (so sehe ich uns hier ein bissle xD)

    Gedruckt = Veröffentlicht?
    Nein Wink
    Der Versand von Abschriften oder Privatdrucken an einen ausgewählten Kreis von Freunden, Experten oder Verlagen zum Zwecke der Kenntnisnahme oder Kritik ist ebenfalls noch keine öffentliche Zugänglichmachung iSd. § 6, wohl aber die allgemein zugängliche Auslegung eines Werkexemplares in einer Bibliothek (diese und weitere Beispiele: Katzenberger in Schricker § 6 Rn. 13 f.).

    Nimmt ein Verlag meinen Text, wenn ich ihn hier gezeigt habe?
    Gegenfrage: Woher soll er wissen, dass du deinen Text hier schon gezeigt hast?
    Es müsste sich jemand vom Verlag anmelden, an den du deinen Text geschickt hast, und extra kontrollieren, ob hier i.wo dein Text ist. Die Wahrscheinlichkeit kann sich jeder selbst überlegen, zumindest je nach Verlagstyp Wink.
    Würdest du einen Verlag kontaktieren wollen, kann ich hier wie gesagt alles rausnehmen und dann weiß weder das Forum, noch Google, dass er je hier war Wink. Es sei denn man fragt User hier explizit nach bestimmten Texten, aber dann wirds wirklich paranoid Very Happy

    Was ist das größte Risiko, um hier noch unter "veröffentlicht" zu fallen?
    Wenn dir jemand etwas böses will, deinen Text klaut und in einem öffentlichen Bereich (oder anderem Forum) einstellt. Das wäre Diebstahl und wie jeder weiß: Das kann immer und überall passieren und vor allem kann es jeden treffen.
    Ein Betaleser kann das ebenfalls machen, ein Freund gleichfalls, auch ein Hacker, der sich mal auf deinem PC umsieht und sich dann einen Spaß erlaubt.
    In einem Forum bist du nicht sicherer, allerdings auch nicht viel unsicherer unterwegs, als wenn du dir unbekannte Menschen als Betaleser suchst.

    Für die menschliche Komponente kann ich in diesem Forum also nicht garantieren, auch wenn ich das Möglichste unternehme, damit das vermieden wird (z.B. stille Mitleser entfernen). Letztlich ist das Forum nicht sicherer zu gestalten, es sei denn ich unterteile das ganze noch in Arbeitsgruppen...allerdings würden dann die Kommentare drastisch abnehmen und würde daher mehr schaden als nutzen.


    Wer noch Fragen hat, kann sie hier gerne stellen. Wenn ich eine Antwort weiß, werde ich es beantworten Very Happy


    Alle Zitate von: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=6


    Zuletzt von Alastor am Mi Jul 17 2024, 19:27 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet


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    Beitrag von Lordenkrieger Di Jun 07 2016, 11:38

    Was ist, wenn ich meine Bücher ohne Verlag verlege?
    Ich meine, diese Selbsverlegerverlage. Ich habe doch in diesem Fall sämtliche Rechte an meinem Werk.
    Da ich laut Vertrag die Möglichkeit habe, meine Bücher bei richtigen Verlage vorzustellen, dürfte es eigentlich kein Problem sein, wenn ich irgendwann bei euch Texte rein setze.
    Ich habe nicht die Absicht, meine Werke bei Verlagen vorzustellen. Ich bin 63, da muss ich nicht eine Karriere als Autor anstreben. Ich schreibe, weil es mir Spaß macht. Ich will nicht schreiben, weil ich muss.
    Und dass irgendwer mir Ideen klauen könnte, diesem sind doch alle Autoren ausgesetzt. Und selbst wenn, kann der Dieb nicht meine Geschichte schreiben.
    Zum Glück kann er nicht in meinem Kopf auf Ideenklautour gehen.
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    Beitrag von Alastor Di Jun 07 2016, 14:13

    Hi, nur kurze Antwort da ich bei der Arbeit bin:
    Forum-öffentlich einsehbar: inoffiziell veröffentlicht
    Forum- öffentlich nicht einsehbar: Grauzone (siehe Erklärung oben)
    Verlegt- egal wie oder wo, ob nur im Internet, eBook oder Buch: definitiv veröffentlicht

    Veröffentlicht = allen Menschen freien Zugang dazu gewähren (unabhängig davon obs gekauft , geliehen oder unentgeltlich verfügbar ist)

    Ich hoffe das hat schon geholfen Smile


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    Beitrag von Nina Mi Jun 28 2017, 13:18

    Verlegt- egal wie oder wo, ob nur im Internet, eBook oder Buch: definitiv veröffentlicht
    Ist auch nicht unbedingt gesagt. Wenn ich was drucken lasse und nur im Freundeskreis verteile, ist es auch nicht öffentlich zugänglich. Problematischer wird es natürlich, wenn sich Hinweise dazu im Internet finden lassen. Bei Registrierungen einer ISBN ist es natürlich klar veröffentlicht.

    Oft kann man etwas nur von Fall zu Fall klären. Ich hatte als Herausgeberin mal die Frage vom Veranstalter eines Literaturpreises, wie das denn wäre, da einer meiner Autoren in der Anthologie die Geschichte wohl schon mal vor vielen Jahren veröffentlicht hatte. Ich habe das dann genau geschrieben, es war ein Privatdruck in kleiner Auflage und die Geschichte wurde umfangreich überarbeitet. Da hieß es dann, das gälte dann als Neuerscheinung. Aber das können selbst die Zuständigen nicht generalisieren, sondern müssen das genau erfahren und durchdenken.

    Allgemein sollte man immer vorsichtig sein, seine Texte durch Ungeduld "zu verbrennen". Aber wenn es bereits geschehen ist, lohnt sich manchmal auch nachfragen.
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    Beitrag von Alastor Mi Jun 28 2017, 14:23

    Verlegt ist für mich gleich via Verlag oder Selfpublishing der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
    Ob ich das Werk über meinen Drucker als unformatierten Word Druck ausgebe an meine Freunde oder in hübscher in Buchform ist egal.
    Verlegt ist da für mich = der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und/oder ISBN vergeben.

    Alles andere ist nur privates Aufhübschen Smile



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    Beitrag von Nina Mi Jun 28 2017, 17:54

    Na ja, aber wenn ich auf meine Homepage schreibe, dass man das Zeug per Mail bestellen kann, ist es schon irgendwie öffentlich gemacht. Auch wenn ich so meine Zweifel dran habe, dass man so Bücher verkauft - vielleicht eine Handvoll, aber sicher keine Unmengen. Das ist dann auch nicht richtig öffentlich und man kann immer noch fragen, ob das wirklich zählt. Es lohnt sich jedenfalls, 1.)unüberlegte Schnellschüsse, weil alles zu langsam geht, noch mal zu überdenken. Es wollen halt die meisten unveröffentlichte Texte und dass wer wegen einer Selbstveröffentlichung "entdeckt" wird, das ist halt wie Lottospielen. Da müsste man ordentlich ranklotzen, echt professionell, viel Werbung und alle möglichen Veranstaltungen abtingeln und dafür braucht man auch einen Plan. 2.) Falls man so einen Schnellschuss hatte: Erklären und nachfragen kann sich manchmal lohnen.
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    Beitrag von Alastor Mi Jun 28 2017, 19:31

    Wenn du auf die HP schreibst man kann es bei dir bestellen ist es nach den Paragraphen zu urteilen veröffentlicht, weil es theoretisch jeder in die Finger kriegen kann. Wenn auch erst über den Bestellweg Gilt mein Text als veröffentlicht, wenn ich ihn in das Forum stelle? 3402984712

    Aber ich stimme dir natürlich zu, nachfragen sollte man, wenn man sich nicht sicher ist, bevor man die Flinte ins Korn wirft und Schnellschüsse sollte man wirklich vermeiden Very Happy


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    Beitrag von Nina Mi Jun 28 2017, 20:02

    Wenn man anfängt, rechnet man oft mit dem Bestseller. Egal wie, man ist ja gut. Und entdeckt wird man bestimmt auch. Tja. Sich mal zu überlegen, wie oft man selbst selbstverlegte Bücher von Leuten, die man nicht kennt, kauft, macht man natürlich auch nicht. Man sollte also wirklich schauen, dass man nicht nur weil die Verlage alle "so gemein" sind, man das einfach irgendwie macht.

    Und sonst kann man aber manchmal reden. Es nützt auf jeden Fall, wenn man diese Inhalte weitgehend aus dem Internet entfernt hat.
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    Beitrag von Meo Sa Nov 07 2020, 07:49

    Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn ein paar Leute in diesem Form mein Werk gelesen haben, und es daher nach dem Buchstaben des Gesetzes als "veröffentlicht" gilt? Würde ein Verlag es deshalb ablehnen? Ein paar potentielle Käufer weniger? Es müsste ihm doch entgegenkommen, wenn das Werk dadurch korrigiert, gereift, besser ist, da hat der Lektor weniger Arbeit...


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    Beitrag von Gaia Athanasia So Nov 08 2020, 17:32

    Es geht nicht darum, wer Deine Texte tatsächlich gelesen hat, sondern wie viele Menschen sie gelesen haben könnten. Verlage sind Wirtschaftsunternehmen. Wenn Deine Geschichten also kostenlos im Internet zu finden sind, ist die Chance, dass Leute ein Buch mit ebendiesen Geschichten kaufen, aus Sicht der Verlage recht gering. Aus diesem Grund möchten Verlage zum Beispiel bei Ausschreibungen meist unveröffentliche Werke.
    Ein kleiner Kreis aus Testlesern wird oftmals toleriert, sofern die Textarbeit nicht öffentlich einsehbar ist.


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    ...
    Non serviam.
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